Handreichung für Gottesdienste nach Lockerung der Schutzmaßnahmen

Reformierte Kirche in Hannover (Foto: Gemeinde Hannover)

Im Zuge der Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen hat die Evangelisch-reformierte Kirche Empfehlungen für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten vorgelegt. „Eine Rückkehr zu den Verhältnissen, wie wir sie vor der Corona-Krise hatten“ sei noch nicht möglich, heißt es. Zurzeit könne verantwortlich nur zu Gottesdiensten eingeladen werden, wenn durch Vorsorgemaßnahmen und eine gewissenhafte Einhaltung von Regeln das Risiko von Corona-Infektionen nicht erhöht werde.

Ausdrücklich wird erwähnt, dass die Empfehlungen „ein Kann, kein Muss“ sind. Nicht alle Kirchengemeinden müssten ab sofort wieder in ihren Kirchen zu Gottesdiensten einladen. Die Handreichung plädiert für eine „umsichtige stufenweise Neuentfaltung des gottesdienstlichen Lebens in all seiner Vielfalt“ und ermuntert zu verkürzten Sonn- und Feiertagsgottesdiensten sowie zu kleineren werktäglichen Andachten.

Allerdings könnten alle Formen nur mit eingeschränkter Teilnehmerzahl und unter Wahrung der bestehenden Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Auf Gemeindegesang etwa müsse derzeit verzichtet werden. Die Entscheidung über den Neustart von Gottesdiensten treffe jeder Kirchenrat oder jedes Presbyterium vor Ort. Dieser sei auch für die Erarbeitung und Einhaltung eines Hygienekonzeptes verantwortlich.

Formate, die in ihrer traditionellen Form die Einhaltung von Sicherheitsregeln erschweren - darunter Abendmahlsfeiern, Konfirmationen und Gemeindefeste - hält die Evangelisch-reformierte Kirche nach derzeitiger Einschätzung erst für 2021 für realistisch. Weihnachtsgottesdienste und Adventskonzerte könnten laut Handreichung hingegen schon in diesem Jahr wieder möglich sein.

Für Taufgottesdienste schlägt die Handreichung vor, dass unter der Leitung des Pastors oder der Pastorin eine konfirmierte Person aus dem gleichen Haushalt die Taufhandlung durchführen könnte. In diesem Falle könne auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.

Zugleich appelliert die Evangelisch-reformierte Kirche an ihre Gemeinden, die angesichts der Corona-Krise entwickelten „vielfältigen analogen und digitalen Formen der Verkündigung“ weiter zu pflegen - darunter etwa Video-Gottesdienste, Telefonandachten, Andachten vor Altenheimen, oder geistliche Worte auf Wäscheleinen zum Mitnehmen. Menschen, die in der Übergangsphase den Besuch von Gottesdiensten etwa aus gesundheitlichen Gründen scheuen, werde so die Teilhabe am geistlichen Leben ermöglicht.

7. Mai 2020
Ulf Preuß, Pressesprecher


Die Handreichung als pdf

Leitfaden für den Umgang mit dem Corona-Virus

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